Probetraining

AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1) Geltung
1.1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mitgliedsverträge die zwischen Unternehmen Franz Peter Pock (im Folgenden „Fitnessstudiobetreiber“) und Kunden (im Folgenden „Mitglieder“) über die Nutzung des Fitnessstudios „XY“ (im Folgenden „Club“) abgeschlossen werden.
1.2) Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fitnessstudiobetreiber abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios berechtigt sind.
1.3) Bei Vertragsabschluss wird dem Mitglied eine Kopie des unterfertigten Fitnessvertrages samt AGB übergeben, oder per E-Mail übermittelt. Auf Wunsch können dem Mitglied weitere Vertragskopien gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 ausgehändigt werden. Zudem wird dem Mitglied ein Transponder ausgehändigt welcher als Zugangsmedium und Trainingsmedium gilt.
1.4) Mündliche Nebenabreden zu den vorliegenden AGB bestehen nicht. Etwaige Ergänzungen bzw. Abänderungen bedürfen der Schriftform sowie gesonderter Vereinbarung beider Vertragspartner.
1.5) Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahren) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.


2) Leistungen bzw. Nutzungsrechte
2.1) Das Mitglied ist zur gemeinschaftlichen Benützung der Einrichtungen und Räumlichkeiten des Clubs berechtigt, welche sich aus dem jeweilig abgeschlossenen Vertrag ergibt.
2.2) Die Beiträge umfassen die Mitbenutzung der Trainingsanlage auf Mietbasis, und, wenn vorgesehen die Teilnahme an Gruppentrainingsstunden auf gemischter Miet- und Dienstleistungsbasis, sowie die Mitbenutzung der Clubräume und die Teilnahme an sportlichen und geselligen Aktivitäten des Clubs.
2.3) Der Fitnessstudiobetreiber ist nicht verpflichtet die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, Umfang und Intensität des Trainings bleiben der Einschätzung des Mitgliedes überlassen. Das individuelle Training ist auf die individuellen körperlichen Befähigungen des Mitgliedes abzustellen und von diesem frei zu wählen.
2.4) Eine Sporttauglichkeit ist zur Nutzung der Mitgliedsrechte nicht erforderlich. Auch für Schwangere bzw. körperlich eingeschränkte oder geschwächte Personen (besonders bei Rücken-, Knie- und Kreislaufbeschwerden) gibt es angemessene Trainingsmöglichkeiten.
2.5) Eine Nichtnutzung des Clubs durch das Mitglied berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Beitrages, sofern die Gründe dafür in der Person des Mitgliedes liegen.
2.6) Eine Übertragung der Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nicht erlaubt.
2.7) Das gewerbliche und entgeltliche Anbieten von Trainingseinheiten für andere Mitglieder und Dritte bedarf einer vorherigen Vereinbarung mit dem Fitnessstudiobetreiber.

3) Zutritt zu den Clubräumlichkeiten
3.1) Der Zutritt zu den Clubräumlichkeiten ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft erlaubt. Ein etwaiges Betreten von Begleitpersonen bzw. Interessierten muss dem Fitnessstudiobetreiber im Vorhinein bekanntgegeben werden und muss dieser zustimmen.
3.2) Das Mitglied hat sich bei jedem Studiobesuch mit seinem Transponder ein und auch wieder auszuchecken. Im Verlustfall ist eine Gebühr von € 19,99,- für die Ausstellung eines Ersatztransponders zu entrichten. Solche können jederzeit ausgestellt werden. Die Kosten für neue Transponder werden durch Abbuchung eingezogen.
3.3) Mitgliedern die erkennbar alkoholisiert sind oder unter sonstigen erkennbaren Einfluss von Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann zum Eigen- und Fremdschutz, für die Dauer der Beeinträchtigung, der Zutritt zu den Clubräumlichkeiten verwehrt werden.
3.4) Die Mitnahme von Waffen, Alkohol, illegaler Sucht- und Betäubungsmittel sowie leistungssteigernden Substanzen in den Club ist untersagt.
3.5) Bei Vertragsabschluss erhält das Mitglied einen Transponder zu den Räumlichkeiten des Clubs. Für diesen ist ein Betrag in Höhe von € 19,99 zu hinterlegen. Die Weitergabe dieses Transponders ist untersagt und ist jedes Mitglied zur sorgfältigen Aufbewahrung des Transponders verpflichtet. Jeder Verlust, Diebstahl oder der Verlust der Sperrfunktion ist dem Fitnessstudio umgehend zu melden. Ein neuer Transponder wird gegen Bezahlung einer Gebühr von € 19,99 ausgestellt.
3.6) Der Zutritt mit Tieren ist nicht gestattet.


4) Hygiene, Sicherheit und Verhalten
4.1) Die Benützung der Trainingsgeräte in den Clubräumlichkeiten ist nur mit Sportbekleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Weiters hat das Mitglied bei der Benützung der Einrichtungen ein Handtuch unterzulegen, welches selbst mitzunehmen ist, um Verschmutzungen durch Schweiß zu vermeiden.
4.2) Etwaige Straßenkleidung ist ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht im Club zurückgelassen werden. Außer es handelt sich um die dafür vorgesehenen Mietspinde.
4.3) Die Geräte des Clubs dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend genutzt werden. Bei Unkenntnis über die korrekte Verwendung des betreffenden Gerätes verpflichtet sich das Mitglied sich darüber bei anderen Mitgliedern, dem Fitnessstudiobetreiber oder auf andere Art darüber zu informieren.
4.4) Sämtliche Trainingsgeräte und Einrichtungen sind möglichst schonend und pfleglich zu behandeln.
4.5) Die Verursachung von unnötigem Lärm, Belästigung anderer Mitglieder und deren Gefährdung sind zu unterlassen.
4.6) Das Anfertigen von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder in den Clubräumlichkeiten ist nur bei Einverständnis derselben zulässig.
4.7) Im Falle einer Verletzung eines anderen Mitglieds während des Trainingsvorganges ist das Mitglied dazu angehalten und verpflichtet Hilfeleistungsmaßnahmen einzuleiten bzw. Erste Hilfe zu leisten.


5) Entgelt
5.1) Der monatliche Beitrag ist im Voraus, spätestens am letzten Tag des jeweiligen Monats, fällig und versteht sich inkl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie am Fälligkeitstag veranlasst worden ist.
5.2) Bei schuldhafter, nicht termingerechter Bezahlung von zwei monatlichen Beiträgen (bzw. wenn die Abbuchung wegen Verschuldung des Mitglieds nicht durchführbar ist), können sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort fällig gestellt werden sowie die sofortige Kündigung ausgesprochen werden.
5.3) Es wird ausdrücklich die Wertbeständigkeit der Nutzungsentgelte vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den im Monat des Beitritts- oder Änderungszeitpunkt errechnete Indexzahl.
5.4) Beim Abbuchungsverfahren kann der Zahlungspflichtige der Abbuchung im Nachhinein nicht widersprechen. Der einziehenden Bank liegt eine eindeutige Zustimmung des Kunden zum Einzug der Lastschrift als Abbuchungsauftrag vor. Die Form der Kündigung bleibt hierdurch unverändert.
5.5) Eine Änderung der Bankverbindung muss (bei Abbuchungsverfahren) sofort angezeigt werden.
5.6) Beiträge, Einkäufe im Club, Mahnspesen und Verzugszinsen können per Abbuchung eingezogen werden.
5.7) Das monatliche Entgelt erhöht sich jeweils um € 4,- wenn die Einzugsvereinbarung auf Veranlassung des Nutzers entfällt bzw. widerrufen wird.
5.8) Für jede Mahnung des Clubs wird eine pauschale Mahngebühr von € 5,- fällig. Der Nachweis eines höheren Schadens ist zulässig.
5.9) Für jede Rücklastschrift wird eine Kostenpauschale von € 10,- erhoben. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
5.10) Bei Ablauf der Erstlaufzeit wird das auf die jeweiligen Verlängerungsperioden anteilig entfallende Nutzungsentgelte, sowie etwaige Jahrespauschalen zu Beginn des jeweiligen Verlängerungszeitraums in der verlängerten Laufzeit fällig.


6) Vertragsdauer und -beendigung
6.1) Die Vertragslaufzeit für abgeschlossene Mitgliedsverträge beträgt 12 Monate (vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung) und wird automatisch um weitere 12 Monate verlängert, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich -darunter ist Unterschriftlichkeit zu verstehen - gekündigt wird.
6.2) Eine Änderung der Laufzeit oder eine vorzeitige Kündigung ist nur mit der Zustimmung des Clubs zum Ende des nächsten Quartals bei Aufzahlung der Beitragsdifferenz und einer Gebühr von € 75,- möglich.
6.3) Zudem besteht für Mitglieder unter folgenden Voraussetzungen die Möglichkeit auf
7.) Ruhelegung der Mitgliedschaft:
7.1.1) Schwangerschaft
7.1.2) Krankheit, Verletzung ausschließlich mit fachärztlichem Attest
7.1.3) Zivildienst oder Bundesheer
7.2) Für eine ordnungsgemäße Ruhelegung des Vertrages ist eine E-Mail mit genauer Beschreibung des Grundes der Ruhelegung und des Zeitraumes zu übermitteln. Pro Ruhemonat werden € 15,- Bearbeitungsgebühr verrechnet. Die Ruhelegung ist erst wirksam, wenn das Fitnesscenter die Ruhelegung bestätigt hat.
7.3) Der Fitnessstudiobetreiber ist dazu berechtigt den Vertrag mit dem Mitglied mit sofortiger Wirkung aufzukündigen, wenn
7.3.1) das Mitglied mit mehr als zwei Monatsentgelten im Zahlungsrückstand ist und auch unter Setzung einer 14-tägigen Zahlungsfrist diesen nicht beglichen hat.
7.3.2) das Mitglied trotz erfolgter Abmahnung gegen Vorschriften des Clubs (Hausordnung) verstößt. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn das Mitglied ein andere Person in den Clubräumlichkeiten schuldhaft gefährdet oder verletzt hat.
7.3.3) das Mitglied im Fitnessstudio gerichtlich strafbare Handlungen setzt.
7.4) Das Recht beider Vertragsparteien, den Fitnessvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.
7.5) Im Fall der Vertragsauflösung muss das Mitglied den Transponder sowie sämtliche Zugangsmöglichkeiten umgehend, jedenfalls spätestens 10 Tage nach Beendigung, im Club abgeben.


8) Haftung
8.1) Eine eventuelle Haftung für Unfälle oder den Verlust von Gegenständen ist betragsmäßig auf die Höher der vom Club abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beschränkt. In die Versicherungspolizze kann auf Wunsch eingesehen werden.


9) Datenschutz
9.1) Das Mitglied ist mit der Speicherung und Übertragung seiner persönlichen Daten durch den Club einverstanden. Weiteres ergibt sich aus der unterzeichneten Datenschutzerklärung des Mitglieds.


10) Hausordnung
10.1) Das Fitnessstudio ist berechtigt, Details über Verhaltensregeln im Studio, Hygienemaßnahmen und den Betrieb der zur Verfügung gestellten Einrichtungen in einer Hausordnung bekannt zu geben. Dies Hausordnung ist Teil dieser AGB.
Die Hausordnung lautet dabei wie folgt:

1. Die Trainingsfläche darf nur mit sauberen, separaten Sportschuhen betreten werden.

2. Aus hygienischen Gründen darf nicht mit freiem Oberkörper oder barfuß trainiert werden,
ausgenommen davon ist der Gruppenbereich. Sobald dieser Bereich verlassen wird, ist
eine entsprechende Sportbekleidung zu tragen.

3. Alle Kurzhanteln sowie Hantelscheiben und sonstiges Equipment sind geordnet an ihren
Platz zurückzulegen.

4. Aus hygienischen Gründen bitte Handtücher auf die Liegen bzw. Sitzflächen legen.

5. Nichtmitglieder dürfen erst nach Bekanntgabe im Club, zum Training mitgenommen
werden.

6. Die Mitnahme von Kindern ist nicht gestattet, sollten diese nicht auch selber trainieren und eine aufrechte Mitgliedschaft haben.

7. Im Club gilt ein generelles Rauchverbot.

Bei mehrmaliger Nichtbeachtung der Hausordnung kann gegen das Mitglied Hausverbot verhängt werden.

11) Allgemeines
11.1) Es kommt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Rück- und Weiterverweisungen.
11.2) Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
11.3) Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens.
11.4) Gerichtsstand ist der Wohnsitz, Aufenthaltsort oder Beschäftigungsort des Mitgliedes.
11.5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB nicht wirksam sein, so wird diese durch eine wirksame den jeweiligen Regelungsinhalt nahekommende Bestimmung ersetzt. Die übrigen wirksamen Bestimmungen bleiben vollumfänglich weiterhin aufrecht und wirksam.